Elektromobilität
E-Mobilität 2026

E-Auto-Förderung –so profitieren Sie

Der Staat fördert den Umstieg auf Elektromobilität mit attraktiven Prämien. Als Leasingkunde erhalten Sie die Förderung direkt ausgezahlt – bis zu 6.000 € für Ihr neues Elektrofahrzeug.

bis 6.000 €Förderung BEV
bis 4.500 €Förderung PHEV
12 MonateAntrag gültig
befreit bis 2035Kfz-Steuer
Persönlicher Rechner

Wie viel Förderung erhalten Sie?

Die Förderhöhe hängt von Fahrzeugtyp, Kinderzahl und Haushaltseinkommen ab. Stellen Sie Ihre Situation ein und sehen Sie sofort Ihren persönlichen Betrag.

1 — Fahrzeugtyp

2 — Kinder unter 18 im Haushalt

3 — Haushaltseinkommen (zu versteuern)

Ihre persönliche Förderung

3.000

83 €/Monat weniger über 36 Monate

Grundprämie (BEV)3.000
Gesamt3.000 / 6.000 € max.
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Hinweis: Diese Berechnung basiert auf den aktuell veröffentlichten Richtlinien des Bundesumweltministeriums. Sie ersetzt nicht die offizielle Antragstellung. Die endgültige Entscheidung über die Förderbewilligung trifft die zuständige Behörde. Der Rechner dient der Orientierung und ist nicht verbindlich.

Förderung im Vergleich

Vollelektrische Fahrzeuge werden stärker gefördert als Plug-in-Hybride. Die Balken zeigen, wie sich die Bestandteile zusammensetzen.

Vollelektrisch (BEV)

Maximale Förderung

3k
1k
2k
Grundprämie3.000
Kinderbonus1.000
Einkomm.-bonus2.000
bis 6.000Gesamtförderung
Grundprämie: 3.000 €
Kinderbonus: 500 € je Kind (max. 2 Kinder)
Einkommensbonus: bis 2.000 € (einkommensabhängig)

Plug-in-Hybrid (PHEV)

Maximale Förderung

1.5k
1k
2k
Grundprämie1.500
Kinderbonus1.000
Einkomm.-bonus2.000
bis 4.500Gesamtförderung
Grundprämie: 1.500 €
Kinderbonus: 500 € je Kind (max. 2 Kinder)
Einkommensbonus: bis 2.000 € · Voraussetzung: < 60 g CO₂/km oder 80 km E-Reichweite

Max. Einkommen

Keine Kinder

80.000 €

Max. Einkommen

1 Kind

85.000 €

Max. Einkommen

2+ Kinder

90.000 €

Grundlage: zu versteuerndes Haushaltseinkommen, gemittelt aus den beiden letzten Steuerbescheiden.

Voraussetzungen

Das Fahrzeug und Sie als Antragsteller müssen diese Kriterien erfüllen.

Neuzulassung ab 01.01.2026

Das Fahrzeug muss ab dem 1. Januar 2026 erstmalig zugelassen werden.

Antrag durch Leasingnehmer

Sie als Leasingkunde stellen den Antrag selbst beim BAFA – nicht der Händler.

Antragsfrist: 12 Monate

Der Antrag muss spätestens 12 Monate nach der Erstzulassung beim BAFA eingehen.

Mindestlaufzeit: 36 Monate

Für Leasingverträge gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten.

Keine Preisobergrenze

Alle Elektrofahrzeuge sind unabhängig vom Listenpreis förderfähig.

PHEV: Emissionen oder Reichweite

Unter 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite erforderlich.

So funktioniert es beim Leasing

Vier Schritte vom Vertragsabschluss bis zur Auszahlung — wir begleiten Sie auf dem Weg.

01

Fahrzeug leasen

Wählen Sie ein förderberechtigtes Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug und schließen Sie Ihren Leasingvertrag ab.

02

Fahrzeug zulassen

Das Fahrzeug wird auf Sie zugelassen. Ab diesem Datum läuft die 12-monatige Antragsfrist.

03

Antrag beim BAFA

Stellen Sie den Förderantrag über das BAFA-Onlineportal. Voraussichtlich ab Mai 2026 möglich.

04

Auszahlung nutzen

Die Förderung wird auf Ihr Konto überwiesen. Nutzen Sie sie als Sonderzahlung um Ihre Rate zu senken.

Typische Ersparnis durch Förderung

So wirkt sich die Förderung auf eine typische Leasingrate aus – am Beispiel einer 36-Monats-Laufzeit.

Ohne Förderung

Monatliche Rate

450

Mit 3.000 € Förderung

Grundprämie BEV

− 83 €/Monat367

Mit 5.000 € Förderung

BEV + Kinderbonus + Einkommensbonus

− 139 €/Monat311

Mit 6.000 € Förderung

Maximum BEV (alle Boni)

− 167 €/Monat283

* Beispielrechnung bei einer Leasingrate von 450 €/Monat und 36 Monaten Laufzeit. Tatsächliche Werte hängen vom Fahrzeug und Vertrag ab.

Weitere Vorteile für E-Fahrzeuge

Neben der direkten Förderung profitieren Elektroautos in Deutschland von weiteren steuerlichen Erleichterungen.

Kfz-Steuerbefreiung bis Ende 2035

Reine Elektrofahrzeuge sind in Deutschland bis mindestens Ende 2035 vollständig von der Kfz-Steuer befreit. Das spart je nach Fahrzeuggewicht mehrere hundert Euro pro Jahr.

Geldwerter Vorteil bei Dienstfahrzeugen

Wer ein Elektro-Dienstfahrzeug auch privat nutzt, versteuert lediglich 0,25 % des Bruttolistenpreises monatlich – statt 1 % bei konventionellen Fahrzeugen.

Laden beim Arbeitgeber steuerfrei

Das kostenlose Aufladen eines Elektroautos beim Arbeitgeber ist für Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei.

Niedrigere Betriebskosten

Elektrofahrzeuge haben deutlich geringere Wartungskosten: kein Ölwechsel, weniger Bremsenverschleiß durch Rekuperation und günstigere Energiekosten.

Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen zur E-Auto-Förderung beim Leasing.

Gilt die Förderung auch beim Leasing?

Ja. Als Leasingnehmer können Sie die Förderung nach der Fahrzeugzulassung selbst beantragen. Die Auszahlung erfolgt direkt auf Ihr Konto – unabhängig vom Leasingvertrag. Sie können die Förderung dann als Sonderzahlung nutzen, um Ihre monatliche Rate zu senken.

Wann kann ich den Antrag stellen?

Der Antrag wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt – voraussichtlich ab Mai 2026 über das BAFA-Onlineportal. Sie haben 12 Monate nach der Erstzulassung Zeit, den Antrag einzureichen.

Muss das Fahrzeug in Deutschland hergestellt sein?

Nein. Seit der Neuregelung gibt es keine Anforderungen mehr an den Produktionsort. Auch Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern sind förderfähig, sofern sie die technischen Kriterien erfüllen.

Gibt es eine Preisgrenze für förderfähige Fahrzeuge?

Nein, seit 2026 gibt es keine Preisobergrenze mehr für förderfähige Elektrofahrzeuge.

Was passiert, wenn ich das Fahrzeug vor Ablauf des Leasingvertrags zurückgebe?

Die Förderung wird Ihnen nach der Zulassung ausgezahlt und ist nicht an die Mindesthaltedauer des Leasingvertrags geknüpft. Lesen Sie dazu jedoch die aktuellen BAFA-Förderbedingungen, da sich Details ändern können.

Wird Beratung zur Förderung angeboten?

Ja. Unsere Berater helfen Ihnen gerne dabei, das passende Fahrzeug zu finden und die Förderoptionen optimal zu nutzen. Sprechen Sie uns einfach an.

Hinweis: Förderrichtlinien können sich ändern. Alle Angaben basieren auf dem Stand April 2026. Verbindliche Informationen finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

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Mo–Fr 8 – 18 Uhr · Sa 9 – 14 Uhr